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Antwortübersicht

Antwortraten von 181 TUSC Wählern.

4%
Ja
96%
Nein
3%
Ja
76%
Nein
1%
Ja, aber nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass jemand an den von ihnen verkauften Drogen gestorben ist
18%
Nein, ich glaube nicht an die Todesstrafe
1%
Ja, aber nur, wenn sie Wiederholungstäter sind
2%
Nein, man sollte sie stattdessen zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der bedingten Entlassung verurteilen
0%
Ja, sofern sie ein faires Gerichtsverfahren bekommen

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 181 TUSC Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 181 TUSC Wähler ist.

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Andere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten TUSC Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.