1971 verabschiedete das Parlament das Drogenmissbrauchsgesetz, das den nichtmedizinischen Gebrauch bestimmter Drogen illegal machte. Die Tat klassifizierte die Drogen in 3 Strafenkategorien. Klasse A: Kokain, Crack, Ecstasy, Heroin, LSD, Methadon, Methamphetamin und Zauberpilze. Strafe: 6 Monate bis Lebensklasse B: Amphetimin, Barbiturate, Codein, Ketamin, synthetische Cannabinoide, Mephedron, Methylon, Methedron und MDPV. Strafe: 3 Monate bis 14 Jahre. Klasse C: Anabolika, Benzodiazepine, GBL und GHB, Khat und BZP. Strafe: 3 Monate bis 14 Jahre.
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Pfarrbezirk
Antwortraten von 4.3k WC2 4 Wählern.
58% Ja |
42% Nein |
44% Ja |
28% Nein |
12% Ja, nicht für alle, aber für die meisten Drogen |
9% Nein, aber Drogen mit medizinischem Nutzen, etwa Marihuana, müssen legalisiert werden |
2% Ja und rückwirkend sollten die Strafen für diejenigen reduziert werden, die bereits im Gefängnis sitzen |
3% Nein, aber es muss mehr Geld für Suchtprävention und -rehabilitation ausgegeben werden |
1% Nein, und für höhere Strafen für Drogendealer. |
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1% Nein, wir sollten das Betäubungsmittelgesetz verschärfen |
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